Fragen und Antworten

Gut zu wissen

Fragen und Antworten

Hier haben wir für Sie oft gestellte Fragen und gegebene Antworten aus unseren Anfragen und Erfahrungen für Sie vorab zusammengefasst.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei offenen Fragen direkt zu kontaktieren.

Einfach.

Keine großen Vorbereitungen. Gutes Wetter und eine Genehmigung des Grundstückseigentümers.

Kostengünstig.

Wesentlich günstiger als Steiger, Gerüst oder Industrie-Kletterer.

Zeitnah.

Bei Anruf Abflug. Kurzfristig sind Termine verfügbar.

Allgemeine Fragen


  • Kann die Drohne immer fliegen?

    Flüge im Außenbereich können nur stattfinden, wenn die Wetterbedingungen zulassen. Bei Wind oder Regen ist ein Aufstieg nicht möglich.

  • Kann die Drohne auch in Innenräumen fliegen?

    a. Voraussetzung sind gute Sichtverhältnisse und genügend Licht. Aus Sicherheitsgründen wird sich die Drohne weigern zu starten, wenn es zu dunkel und damit die Sichtverhältnisse nicht gut sind.

  • Kann die Drohne überall fliegen?

    Nein. Die Drohne darf z.B. nicht in der Nähe von Flughäfen, Militärischen Einrichtungen sowie in Naturschutzgebieten aufsteigen. Hier sind ggf. Sondergenehmigungen durch den Auftraggeber schriftlich einzuholen.

  • Wie lange kann die Drohne fliegen?

    Wir fliegen die Drohne aus Sicherheitsgründen in Einheiten von etwa 10 Minuten. Dann ist ein Akkuwechsel angezeigt. Bei allen Sicherheitsmechanismen, die die Drohne vorhält, ist auch oft keine Notwendigkeit längere Flüge am Stück zu unternehmen.

  • Kann die Drohne senkrecht nach unten "sehen"?

    Nein. Diese technische Möglichkeiten steht D-I-R nicht zur Verfügung. In der Regel reichen die Überflug-Bilder jedoch.

Fragen von Gewerbetreibenden


  • Ist die Drohneninspektion bzgl. Kosten interessant?

    Ja. Es ist sinnvoll das Land entsprechend aus der Luft zu dokumentieren. In der Diskussion mit Behörden kann es von Vorteil sein, dass eigene Land in Echt-Aufnahmen darzustellen. Zum Teil basieren Bescheide auf Satelittenaufnahmen, die i.d.R. keine saubere Differenzierung von Steigungen und ebenen Flächen erlauben.

  • Ist der Drohnenflug vom zeitlichen Aufwand interessant?

    Ja. Drohnenflüge sind – abhängig vom Wetter – SOFORT durchführbar. Statt einen Kran oder einen Steiger zu organisieren und an den Ort des Geschehens zu bringen, ist die Drohne sehr kurzfristig einsetzbar.

  • Ist die Drohneninspektion für Landwirte interessant?

    Ja. Es ist sinnvoll das Land entsprechend aus der Luft zu dokumentieren. In der Diskussion mit Behörden kann es von Vorteil sein, dass eigene Land in Echt-Aufnahmen darzustellen. Zum Teil basieren Bescheide auf Satelittenaufnahmen, die i.d.R. keine saubere Differenzierung von Steigungen und ebenen Flächen erlauben.

  • Können Tiere mit der Drohne geortet werden?

    Ja. Gerade für Landwirte ist es sinnvoll, vor dem Abmähen eines Feldes per Drohne nach Rehkitzen und Muttertieren "Ausschau" zu halten. Gerade in der Erntezeit besteht ein hohes Verletzungsrisiko für die Tiere. Auch Kühe oder Pferde, die ausgebrochen sind, können einfacherer geortet werden.

  • Ist die Drohneninspektion für Architekten und Planer interessant?

    Ja. Der Drohnenflug kann Architekten sowie Planern z.B. im Garten- und Landschaftsbau neue Perspektiven eröffnen. Vor, währen und nach dem Bau. Auch zu Dokumentationszwecken im Sinne der Bauabnahme ist eine Drohnenflug über das (zu planende) Objekt sinnvoll.

  • Ist die Drohneninspektion für Bauunternehmen interessant?

    Ja. Im Sinne der Arbeitsdokumentation kann es sinnvoll sein, z.B. Erdarbeiten auch aus der Luft zu dokumentieren.

  • Ist die Drohneninspektion für Photovoltaik-Unternehmen interessant?

    Ja. Zur Bauabnahme oder zur Besichtigung bei technischen Fehlern kann der Einsatz einer Drohne sehr sinnvoll sein.

  • Kann die Drohne einen Industrie-Kletterer ersetzen?

    Wenn es um eine reine optische Begutachtung geht, ja. Soll etwas haptisch geprüft werden, kann die Drohne den Kletterer nicht ersetzen.

Fragen zu Bild- und Videomaterial


  • Erstellen Sie Foto-Material für Werbung?

    Wir können hochauflösendes Fotomaterial für Werbung und Marketing liefern. Voraussetzung dafür ist eine Startgenehmigung des Grundstückeigentümers.

  • Erstellen Sie Video-Material für Werbung?

    Ja. Wir können HD Videomaterial für Werbung und Marketing liefern. Voraussetzung dafür ist eine Startgenehmigung des Grundstückeigentümers.

  • Können 3D Videos mit der Drohne erstellt werden?

    Nein. Diese technische Möglichkeiten steht D-I-R nicht zur Verfügung.

  • Können Aufnahmen mit Thermo-Kameras erstellt werden?

    Nein. Diese technische Möglichkeiten steht D-I-R nicht zur Verfügung.

  • Können Vermessung mit der Drohne durchgeführt werden?

    Nein. Diese technische Möglichkeiten steht D-I-R nicht zur Verfügung.

Fragen zur Unternehmung


  • Darf ich auch mal mit der Drohne fliegen?

    Nein. Die Drohne ist ein Gegenstand, der ggf. schweren Schaden an Personen oder Gegenstand anrichten kann. Drohnen sind kein Spielzeug und gehören in die Hände von beim Luftfahrtbundesamt registrierten Piloten mit dem sogenannten Drohnen-Führerschein.

  • Sind sie beim Luftfahrtbundesamt registriert?

    Ja. Es liegt eine Registrierung vor.

  • Haben Sie eine Versicherung für die Drohne?

    Ja. Es liegt eine entsprechende Versicherung vor.

  • Haben Sie einen sog. Drohnenführerschein?

    Ja. Es liegt ein Kompetenznachweis beim Luftfahrtbundesamt vor?

  • In welchem Gebiet können Drohnen-Inspektionen durchgeführt werden?

    Grundsätzlich in Deutschland und der EU. Wir berechnen Reisekosten. Wir empfehlen einen Einsatzbereich zwischen Köln - Trier - Frankfurt.

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